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- sowie telefonisch werktags zwischen 9,30 Uhr – 12,00 Uhr / Die Telefonnummer ist automatisch hinterlegt in ihrer digitalen Notfall Akte
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- Chronischen Erkrankungen – z.B: Diabetes, Herz Kreislauf u.a.
- Medizinischen Angeboten wie z.B: Augen Laser, plastische Chirurgie
- Prävention - Longevity
- Pflegeberatung



Leistungsordnung
Der Verein zur Förderung der Patienteninteressen im Gesundheitswesen (VFPG) unterstützt seine Mitglieder in der möglichst zielgerichteten Wahrnehmung der Patienteninteressen. Diese Unterstützung umfasst folgende Bereiche... mehr
Der Verein zur Förderung der Patienteninteressen im Gesundheitswesen (VFPG) unterstützt seine Mitglieder in der möglichst zielgerichteten Wahrnehmung der Patienteninteressen. Diese Unterstützung umfasst folgende Bereiche... mehr
1. Zugangserleichterung zu einer qualifizierten Zweitmeinung oder Einschätzung eines medizinischen Experten
Die Vereinsmitglieder können von dem langjährigen und hochwertigen Kontaktnetzwerk des Vereins profitieren, um potenziellen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Zweitmeinung oder Einschätzung eines medizinischen Experten zu erhalten.
Diese Leistung steht für jedes Mitglied selbst zur Verfügung, ab Beginn der Mitgliedschaft sowie Zahlungseingang der Mitgliedsgebühr bzw. Einlösung der erteilten Lastschrift.
Die Zurverfügungstellung von Kontakten zu medizinischen Experten erfolgt über ein Online-Tool der Homepage des Vereins sowie soweit möglich, persönlichen telefonischen Service durch den Verein.
Diese Kontakte für eine Zweitmeinung oder Einschätzung eines medizinischen Experten erfolgen aufgrund der Einordnung der medizinischen Fachrichtung des Erstbehandlers, alternativ durch die bindende Selbsteinschätzung der Fachrichtung durch das Mitglied selbst.
Der Verein beauftragt weder Gutachten, noch werden Gutachten durch den Verein erstellt. Der Verein ermöglicht seinen Mitgliedern lediglich die Kontaktanbahnung zu ausgewählten Fachspezialisten zur Erstellung von Gutachten. Der Verein ist lediglich Informationsmittler für die Kontaktherstellung.
Die Kosten der Zweitmeinung/Gutachten/Expertenmeinung sind nicht vom Mitgliedsbeitrag umfasst. Möglicherweise ist eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung möglich.
Die Vermittlung ist auf maximal drei unterschiedliche medizinische Sachverhalte pro Kalenderjahr begrenzt.
Das Mitglied hat die Änderungen seiner Kontakt- und Adressdaten umgehend dem Verein mitzuteilen, damit der Verein Leistungen ohne Kontakthindernisse erbringen kann.
2. Unterstützung zur Suche nach einer geeigneten Klinik oder medizinischen Einrichtung
Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Auswahl von medizinischen Einrichtungen anhand quantitativer und qualitativer Erhebungen, welche er den Mitgliedern auf Anfrage in Bezug auf einen das Mitglied betreffenden medizinischen Sachverhalt zur Einsicht bereitstellt. Dies kann durch den Verein wahlweise auf telefonischem Wege oder per E-Mail erfolgen.
3. “Digitale Gesundheitsakte” - Bündelungsmöglichkeit von ärztlichen Dokumenten und Befunden - voraussichtlich ab April 2022 verfügbar
Die digitale Gesundheitsakte ist derzeit noch nicht Teil der Vereinsleistungen. Sie wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt, geplant ab April 2022 das Leistungsportfolio ergänzen.
4. medizinisches Callcenter - voraussichtlich ab April 2022 verfügbar
Das medizinische Callcenter ist derzeit noch nicht Teil der Vereinsleistungen. Es wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt, geplant ab April / Mai 2022 als kostenpflichtige Sonderleistung das Leistungsportfolio des Vereins ergänzen.
Der Verein behält sich für die einzelnen in dieser Leistungsordnung zugesagten Leistungen vor, sie im Einzelfall wegen nicht bestimmungsgemäßer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme sowie nach vorheriger Ankündigung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Vereins derzeit ausschließlich Informationszwecken allgemeiner Art dienen. Medizinische Dienstleistungen werden nicht erbracht.
Die Leistungen des Vereins richten sich aufgrund des regulierten Charakter des Vereinszwecks an inländische Mitglieder mit Bezug auf inländische medizinische Einrichtungen. Der Verein sowie dessen Leistungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Gebührenordnung
Die jährliche Mitgliedsgebühr als ordentliches Mitglied beträgt EUR 96,- pro Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Die Mitgliedsgebühr ist 14 Tage nach Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Folgebeiträge sind jeweils 30 Tage nach Beginn des neuen Geschäftsjahres fällig.
Eine Anmeldegebühr wird derzeit nicht erhoben.
Kostenpflichtige Sonderleistungen werden, soweit verfügbar, gesondert berechnet.
Die Vereinsmitglieder können von dem langjährigen und hochwertigen Kontaktnetzwerk des Vereins profitieren, um potenziellen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Zweitmeinung oder Einschätzung eines medizinischen Experten zu erhalten.
Diese Leistung steht für jedes Mitglied selbst zur Verfügung, ab Beginn der Mitgliedschaft sowie Zahlungseingang der Mitgliedsgebühr bzw. Einlösung der erteilten Lastschrift.
Die Zurverfügungstellung von Kontakten zu medizinischen Experten erfolgt über ein Online-Tool der Homepage des Vereins sowie soweit möglich, persönlichen telefonischen Service durch den Verein.
Diese Kontakte für eine Zweitmeinung oder Einschätzung eines medizinischen Experten erfolgen aufgrund der Einordnung der medizinischen Fachrichtung des Erstbehandlers, alternativ durch die bindende Selbsteinschätzung der Fachrichtung durch das Mitglied selbst.
Der Verein beauftragt weder Gutachten, noch werden Gutachten durch den Verein erstellt. Der Verein ermöglicht seinen Mitgliedern lediglich die Kontaktanbahnung zu ausgewählten Fachspezialisten zur Erstellung von Gutachten. Der Verein ist lediglich Informationsmittler für die Kontaktherstellung.
Die Kosten der Zweitmeinung/Gutachten/Expertenmeinung sind nicht vom Mitgliedsbeitrag umfasst. Möglicherweise ist eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung möglich.
Die Vermittlung ist auf maximal drei unterschiedliche medizinische Sachverhalte pro Kalenderjahr begrenzt.
Das Mitglied hat die Änderungen seiner Kontakt- und Adressdaten umgehend dem Verein mitzuteilen, damit der Verein Leistungen ohne Kontakthindernisse erbringen kann.
2. Unterstützung zur Suche nach einer geeigneten Klinik oder medizinischen Einrichtung
Der Verein unterstützt seine Mitglieder bei der Auswahl von medizinischen Einrichtungen anhand quantitativer und qualitativer Erhebungen, welche er den Mitgliedern auf Anfrage in Bezug auf einen das Mitglied betreffenden medizinischen Sachverhalt zur Einsicht bereitstellt. Dies kann durch den Verein wahlweise auf telefonischem Wege oder per E-Mail erfolgen.
3. “Digitale Gesundheitsakte” - Bündelungsmöglichkeit von ärztlichen Dokumenten und Befunden - voraussichtlich ab April 2022 verfügbar
Die digitale Gesundheitsakte ist derzeit noch nicht Teil der Vereinsleistungen. Sie wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt, geplant ab April 2022 das Leistungsportfolio ergänzen.
4. medizinisches Callcenter - voraussichtlich ab April 2022 verfügbar
Das medizinische Callcenter ist derzeit noch nicht Teil der Vereinsleistungen. Es wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt, geplant ab April / Mai 2022 als kostenpflichtige Sonderleistung das Leistungsportfolio des Vereins ergänzen.
Der Verein behält sich für die einzelnen in dieser Leistungsordnung zugesagten Leistungen vor, sie im Einzelfall wegen nicht bestimmungsgemäßer oder missbräuchlicher Inanspruchnahme sowie nach vorheriger Ankündigung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Vereins derzeit ausschließlich Informationszwecken allgemeiner Art dienen. Medizinische Dienstleistungen werden nicht erbracht.
Die Leistungen des Vereins richten sich aufgrund des regulierten Charakter des Vereinszwecks an inländische Mitglieder mit Bezug auf inländische medizinische Einrichtungen. Der Verein sowie dessen Leistungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Gebührenordnung
Die jährliche Mitgliedsgebühr als ordentliches Mitglied beträgt EUR 96,- pro Geschäftsjahr (Kalenderjahr). Die Mitgliedsgebühr ist 14 Tage nach Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Folgebeiträge sind jeweils 30 Tage nach Beginn des neuen Geschäftsjahres fällig.
Eine Anmeldegebühr wird derzeit nicht erhoben.
Kostenpflichtige Sonderleistungen werden, soweit verfügbar, gesondert berechnet.