Gerne möchten wir Ihnen unsere Experten vorstellen, die Ihnen helfen bei einer qualifizierten Zweitmeinung und/oder Beratung. Patienten /Patientinnen haben das Recht ( § 27 SGB5 ) zu einer Zweitmeinung - das betrifft insbesondere Tumorbehandlungen (Krebs) sowie die Kardiologie (Herzkrankheiten) und Orthopädie.
Unsere Experten werden ausgewählt mittels Informationen über:
Zertifikate
Weiterbildungsermächtigung
Empfehlungen von Kollegen
anerkannte Personen der einzelnen Fachgesellschaften